Wenn Ihr Fall bereits durch unsere Partneranwälte von vicerando.de angenommen wurde und Sie kündigen, sind alle bis dahin angefallenen Aufwände und Kosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entweder durch die angegebene Rechtsschutzversicherung (Hinweis: bei erteiltem Deckungsschutz) oder durch Sie zu begleichen.